Overblog
Edit post Seguir este blog Administration + Create my blog
Sprachreisen in England

Arbeiten in England – Einreisebestimmungen

24 Agosto 2015 , Escrito por Daniel Meier

Arbeiten in England – Einreisebestimmungen

Möchte man während seinem Aufenthalt in Großbritannien dort arbeiten, ist dies nicht immer problemlos.Als Bürger der EU-Kernstaaten kann man direkt dort arbeiten. Es besteht keinerlei Meldepflicht. Man wird behandelt wie jeder Engländer (Ausnahme: Isle of Man und Kanalinseln). Wer sich länger als sechs Monate in England aufhält, kann – wenn er möchte – eine Aufenthaltsgenehmigung anfordern. Dies ist aber optional.

Bürger der neuen Mitgliedsstaaten der EU sind teilweise beschränkt. Einwohner von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn sind dazu verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn beim Innenministerium anzumelden. Daran ist auch die Aufenthaltsgenehmigung gekoppelt.

Nicht-EU Bürger benötigen eine Einreisegenehmigung (außer Commonwealth, USA). Außerdem eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung (bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten). Ein Besucher des Vereinigten Königreichs darf nicht dort arbeiten. Eine Arbeitserlaubnis wird durch den zukünftigen britischen Arbeitgeber beantragt und bezieht sich auch nur auf die Stelle im antragstellenden Unternehmen. Das Problem dabei ist, dass es vom Beantragen bis hin zum Ausstellen einer Arbeitserlaubnis bis zu sechs Monate vergehen können. Nach einer vierjährigen Tätigkeit in der jeweiligen Stelle wird die Erlaubnis zur Arbeit überflüssig, da dann aus ihr eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hervorgeht.

Es ist also nötig, sich vor dem Beginn einer Beschäftigung in England über seine Rechten und Pflichten im Klaren zu sein. Beachtet man die gesetzlichen Vorgaben, steht einem problemlosen Arbeiten auf englischem Boden nichts mehr im Wege.

Compartir este post
Repost0
Para estar informado de los últimos artículos, suscríbase:
Comentar este post